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   OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 LC 171/14   

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https://dejure.org/2015,36043
OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 LC 171/14 (https://dejure.org/2015,36043)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.11.2015 - 1 LC 171/14 (https://dejure.org/2015,36043)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. November 2015 - 1 LC 171/14 (https://dejure.org/2015,36043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 79 BauO ND; § 66 SOG ND; § 64 SOG ND
    Ersatzvornahme; Global-Pauschalvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten der Ersatzvornahme: Abbruch darf global-pauschal vergeben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruch darf global-pauschal vergeben werden! (IBR 2016, 243)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 291
  • ZfBR 2016, 383
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 LC 171/14
    Der Anspruch der Behörde auf Erstattung der Kosten der Ersatzvornahme besteht auch bei Überschreitung der in der Grundverfügung veranschlagten Kosten, es sei denn, diese Überschreitung stellt sich als ein grobes Missverhältnis zwischen den ursprünglich veranschlagten und den tatsächlich angefallenen Kosten dar (BVerwG, Urt. v. 13.4.1984 - 4 C 31.81 -, BRS 42 Nr. 229).

    Die Ersatzvornahme ist die "Sanktion für die Nichterfüllung seiner Verpflichtung" (BVerwG, Urt. v. 13.4.1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.1996 - 4 B 100.96

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Festsetzung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 LC 171/14
    Die Behörde kann dabei grundsätzlich die Erstattung der durch die Ersatzvornahme entstandenen Kosten in voller Höhe verlangen, es sei denn, grobe Fehler der Kalkulation oder Abweichungen von den in der Grundverfügung beschriebenen Arbeiten sind erkennbar (BVerwG, Beschl. v. 21.8.1996 - 4 B 100.96 -, NVwZ 1997, 381; Hess. VGH, Urt. v. 13.12.1990 - 3 UE 1369/90 -, Juris; OVG Berlin, Urt. v. 25.8.1989 - 2 B 4.88 -, BRS 49 Nr. 235).

    Die Behörde hat darauf zu achten, dass der Kostenaufwand bei Durchführung der Ersatzvornahme nur das umfasst, was zur Durchführung der mit der Grundverfügung dem Pflichtigen aufgegebenen Arbeiten notwendig ist, der beauftragte Unternehmer sachgemäß und wirtschaftlich angemessen kalkuliert und die Arbeiten sorgfältig ausführt (BVerwG, Beschl. v. 21.8.1996 - 4 B 100.96 -, a.a.O.; Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl., § 79 Rdn. 138).

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 1 LA 239/10

    Bedeutung der "Beseitigung" i.S.d. § 89 Abs. 1 Nr. 4 NBauO als die vollständige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 LC 171/14
    Dies ist nicht zu beanstanden, da entgegen der Ansicht der Klägerin grundsätzlich die Beseitigung der Abbruchmaterialien zu den mit einem Abbruch zusammenhängenden Arbeiten gehört (OVG Bremen, Beschl. v. 13.1.1995 - 1 B 140/94 -, Juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.10.2004 - 2 M 483/04 -, Juris; Beschl. d. Sen. v. 28.7.2011 - 1 LA 239/10 -, BRS 78 Nr. 201).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 11 U 166/05

    VOB-Vertrag: Vorliegen eines Global-Pauschalpreisvertrages; Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 LC 171/14
    Vielmehr besteht sein Vorteil (der dem beauftragten Unternehmer durchaus zum Nachteil gereichen kann) darin, dass sich die vereinbarte Summe auch dann nicht erhöht, wenn unvorhergesehene Mehrarbeiten/-kosten anfallen (vgl. dazu OLG Brandenburg, Urt. v. 6.3.2007 - 11 U 166/05 -, BauR 2007, 1107; Hillmann, in: Heiermann/Zeiss, Juris-PK - Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 4 VOB/A 2012, Rdn. 23 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2004 - 2 M 483/04

    Verantwortung für Abbruchgut nach Abbruchverfügung und Ersatzvornahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 LC 171/14
    Dies ist nicht zu beanstanden, da entgegen der Ansicht der Klägerin grundsätzlich die Beseitigung der Abbruchmaterialien zu den mit einem Abbruch zusammenhängenden Arbeiten gehört (OVG Bremen, Beschl. v. 13.1.1995 - 1 B 140/94 -, Juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.10.2004 - 2 M 483/04 -, Juris; Beschl. d. Sen. v. 28.7.2011 - 1 LA 239/10 -, BRS 78 Nr. 201).
  • VGH Hessen, 13.12.1990 - 3 UE 1369/90

    Zur Frage der Kostentragungspflicht bei Ersatzvornahmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 LC 171/14
    Die Behörde kann dabei grundsätzlich die Erstattung der durch die Ersatzvornahme entstandenen Kosten in voller Höhe verlangen, es sei denn, grobe Fehler der Kalkulation oder Abweichungen von den in der Grundverfügung beschriebenen Arbeiten sind erkennbar (BVerwG, Beschl. v. 21.8.1996 - 4 B 100.96 -, NVwZ 1997, 381; Hess. VGH, Urt. v. 13.12.1990 - 3 UE 1369/90 -, Juris; OVG Berlin, Urt. v. 25.8.1989 - 2 B 4.88 -, BRS 49 Nr. 235).
  • OVG Berlin, 25.08.1989 - 2 B 4.88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 LC 171/14
    Die Behörde kann dabei grundsätzlich die Erstattung der durch die Ersatzvornahme entstandenen Kosten in voller Höhe verlangen, es sei denn, grobe Fehler der Kalkulation oder Abweichungen von den in der Grundverfügung beschriebenen Arbeiten sind erkennbar (BVerwG, Beschl. v. 21.8.1996 - 4 B 100.96 -, NVwZ 1997, 381; Hess. VGH, Urt. v. 13.12.1990 - 3 UE 1369/90 -, Juris; OVG Berlin, Urt. v. 25.8.1989 - 2 B 4.88 -, BRS 49 Nr. 235).
  • OVG Bremen, 13.01.1995 - 1 B 140/94

    Abbruchanordnung; Bauschuttabfuhrgebot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 LC 171/14
    Dies ist nicht zu beanstanden, da entgegen der Ansicht der Klägerin grundsätzlich die Beseitigung der Abbruchmaterialien zu den mit einem Abbruch zusammenhängenden Arbeiten gehört (OVG Bremen, Beschl. v. 13.1.1995 - 1 B 140/94 -, Juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.10.2004 - 2 M 483/04 -, Juris; Beschl. d. Sen. v. 28.7.2011 - 1 LA 239/10 -, BRS 78 Nr. 201).
  • VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 564/17

    Notwendigkeit erneuter Fristsetzung zur Erfüllung der Grundverfügung nach Ablauf

    Die Vollstreckungsbehörde kann dabei grundsätzlich die Erstattung der durch die Ersatzvornahme entstandenen Kosten in voller Höhe verlangen, es sei denn, grobe Fehler der Kalkulation oder Abweichungen von den in der Grundverfügung beschriebenen Arbeiten sind erkennbar (BVerwG, Beschluss vom 21. August 1996 - 4 B 100.96 -, NVwZ 1997, 381; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 8 A 10935/09.OVG - OVG Niedersachsen, Urteil vom 4. November 2015 - 1 LC 171/14 -, NVwZ-RR 2016, 291).

    Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Ausschreibung der für eine Ersatzvornahme vorzunehmenden Arbeiten besteht nicht (OVG Niedersachsen, Urteil vom 4. November 2015 - 1 LC 171/14 -, NVwZ-RR 2016, 291).

    Der Beklagte musste entgegen der Annahme des Klägers diesen auch nicht an der Ausschreibung beteiligen und/oder die Vergabe des Auftrags mit dem Kläger abstimmen (OVG Niedersachsen, Urteil vom 4. November 2015 - 1 LC 171/14 -, NVwZ-RR 2016, 291 und Urteil vom 14. November 1997 - 6 L 6340/95 -, juris).

    Für diesen ergibt sich bei dem Abschluss eines Pauschalvertrags mit dem beauftragten Unternehmer der Vorteil (der dem beauftragten Unternehmer durchaus zum Nachteil gereichen kann), dass sich die vereinbarte Summe auch dann nicht erhöht, wenn unvorhergesehene Mehrarbeiten/-kosten anfallen (s. OVG Niedersachsen, Urteil vom 4. November 2015 - 1 LC 171/14 -, NVwZ-RR 2016, 291).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 44/17

    Kosten des Abbruchs eines Gebäudes im Wege der unmittelbaren Ausführung -

    Es besteht allerdings grundsätzlich keine Verpflichtung zur Ausschreibung der für eine Ersatzvornahme vorzunehmenden Arbeiten, insbesondere weil die Ersatzvornahme der Gefahrenabwehr dient, eine Verzögerung durch Ausschreibung untunlich und eine Ausschreibung zudem nach Haushaltsrecht nicht vorgeschrieben ist (vgl. NdsOVG, Urt. v. 04.11.2015 - 1 LC 171/14 -, juris, RdNr. 23.; VG Neustadt, Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris, RdNr. 62; VG Karlsruhe, Urt. v. 08.02.2008 - 6 K 1059/07 -, juris, RdNr. 22, Sadler, VwVG/VwZG, § 10 VwVG RdNr. 22 ff.; Mosbacher, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Aufl., § 10 VwVG RdNr. 11).

    Sofern der Abschluss von Pauschalverträgen im Rahmen der Ersatzvornahme grundsätzlich abgelehnt wird, geschieht dies ausschließlich mit Rücksicht auf die für die Behörde entstehenden Risiken (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, Urt. v. 04.11.2015, a.a.O., RdNr. 24 f., m.w.N.).

  • VG Gelsenkirchen, 06.03.2023 - 6 K 1849/20

    Freihändige Vergabe kann im Unterschwellenbereich flexibel gestaltet werden!

    So NdsOVG, Urteil vom 4. November 2015 - 1 LC 171/14 -, juris (Rn. 23); Sadler/Tillmanns, VwVG, Kommentar, 10. Aufl. 2020, § 10 Rn. 21 ff.; Mosbacher, in Engelhardt/ App, VwVG, Kommentar, 12. Aufl. 2021 Rn. 11; BeckOK VwVfG/Deusch/Burr, 58. Ed. 8.4.2022, § 10 VwVG Rn. 5.
  • VG Saarlouis, 17.06.2016 - 5 L 743/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtDem Widerspruch gegen die

    Die Pflicht der Behörde, die Kosten einer Ersatzvornahme im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht möglichst gering zu halten, stehe die Vergabe der Leistung auf der Grundlage eines Pauschalvertrages nicht entgegen.(OVG Lüneburg, Urteil vom 94.11.2015 - 1 LC 171/14 -, juris) Vorliegend sei eine beschränkte Ausschreibung erfolgt und der Zuschlag für die Demontage der 6 Zaunelemente mit den notwendigen Nebenarbeiten sei dem wirtschaftlichsten Anbieter erteilt worden.
  • VG Göttingen, 10.09.2019 - 1 A 530/18

    Auslagen, notwendige; Ersatzvornahme; Kosten

    Das gilt nur dann nicht, wenn grobe Fehler der Kalkulation oder Abweichungen von den in der Grundverfügung beschriebenen Arbeiten erkennbar sind (Nds. OVG, Urt. v. 04.11.2015 - 1 LC 171/14 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 12.05.2021 - 3 ZKO 65/17

    Rechtsverhältnisse im Falle der Einsetzung eines Beauftragten durch die

    Auch in diesen Fällen besteht zwischen dem Pflichtigen und dem Ersatzunternehmer weder ein öffentlich-rechtliches, noch ein privatrechtliches Verhältnis (Sadler/Tillmanns, VwVG-VwZG, 10. Auflage 2020, § 10 VwVG Rn. 24; OVG Lüneburg, Urteil vom 4. November 2015 - 1 LC 171/14 - juris Rn. 27; vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 1995 - 4 L 137/93 - Rn. 58 juris).
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